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Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten – StFachAngAusbV

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1Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten vom 9. Mai 1996 (BGBl. I S. 672) außer Kraft.

Ersetzt V 806-21-1-204 v. 9.5.1996 I 672 (StFachAngAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25