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Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften – StBVV

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Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 31.3.2025 I Nr. 105
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25