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Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften – StBVV

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1In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden.
2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 31.3.2025 I Nr. 105
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25