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Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz – SchlussFinG

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Geändert durch Art. 4 G v. 30.9.2025 I Nr. 231
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