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Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 – SchAusnahmV

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 18.3.2022 I 478
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25