Saatgutbeihilfeverordnung – SaatBeihV 1993

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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut hinsichtlich der Gewährung einer Beihilfe.

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 16.2.1995 I 217
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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