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Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen – RückAbzinsV

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Auf Basis der Daten des letzten Handelstages des Monats veröffentlicht die Deutsche Bundesbank monatlich die Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätze und die Abzinsungszinssätze für die ganzjährigen Laufzeiten von einem Jahr bis 50 Jahre auf ihrer Internetseite www.bundesbank.de.

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 11.3.2016 I 396
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25