print

Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen – RückAbzinsV

arrow_left arrow_right

1Die Null-Kupon-Swapsätze werden aus den Festzins-Swapsätzen mit Hilfe der Null-Kupon-Anleihen-Entbündelung (Bootstrapping) abgeleitet, und sind dadurch charakterisiert, dass die Fälligkeitstermine im Jahresabstand aufeinanderfolgen und mit den Kuponterminen zusammenfallen.
2Für den Gegenwartswert eines Festzins-Swaps mit Laufzeit
t
gilt:




2
3 Der Festzins-Swapsatz mit einer Laufzeit von einem Jahr entspricht dem Null-Kupon-Swapsatz mit einer einjährigen Laufzeit;
S
1
=
N
1
.
4Die weiteren ganzjährigen Null-Kupon-Swapsätze werden wie folgt schrittweise berechnet:


Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 11.3.2016 I 396
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25