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Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen – RückAbzinsV

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1Die Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve wird auf der Grundlage von Euro-Festzins-Swapsätzen mit den Laufzeiten ein bis zehn Jahre, zwölf, 15, 20, 25, 30, 40 und 50 Jahre berechnet.
2Die verwendeten Zeitreihen sind veröffentlichte Vortagsendstände für aus einer Reihe von Swap-Anbietern zusammengesetzte beste Geldkurse mit Verzinsung auf der Basis von 30 zu 360 Zinsberechnungstagen.
3Die Swapsätze für die ganzjährigen Laufzeiten zwischen den genannten Laufzeiten werden interpoliert.
4Die Berechnung des Aufschlags erfolgt anhand eines breiten Rendite-Indexes für auf Euro lautende Unternehmensanleihen aller Laufzeiten mit einer hochklassigen Bonitätseinstufung.
5Die Daten können von internationalen Finanzdatenanbietern bezogen werden.
6Es ist ausreichend, die Daten nur eines Finanzdatenanbieters heranzuziehen.

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 11.3.2016 I 396
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25