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Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag – PolBTLV

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Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten beim Deutschen Bundestag die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.7.2025 I Nr. 180
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25