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Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ – OrtedtDGStiftG

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Organe der Stiftung sind

1.
der Stiftungsrat,
2.
die Direktorin oder der Direktor,
3.
der Stiftungsbeirat.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25