(1) 1Zweck der Stiftung ist es, die Auseinandersetzung in Gesellschaft, Bildungseinrichtungen und Wissenschaft und dadurch des Einzelnen mit der wechselvollen deutschen Demokratiegeschichte zu fördern sowie die Bedeutung und den Wert einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung für ein funktionierendes stabiles und gerechtes Gemeinwesen aufzuzeigen sowie breitenwirksam zu vermitteln.
2Durch eigene Aktivitäten und Fördermaßnahmen sollen Orte, die mit dieser Demokratiegeschichte verknüpft sind und symbolhaft für die demokratische Tradition in Deutschland stehen, noch stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden.
3Dabei ist die deutsche Demokratiegeschichte in die europäische und weltweite Demokratiegeschichte einzubetten.
4Die Stiftung soll auch regelmäßig an anderen Orten der deutschen Demokratiegeschichte, insbesondere in den mit der demokratischen Verfassungsentwicklung in Deutschland ebenfalls eng verknüpften Städten Weimar und Bonn, Veranstaltungen selbst oder gemeinsam mit dortigen Institutionen durchführen.
(2) 1Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
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(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.