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Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München – MVITAufstV

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(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.

(2) Die Module unterteilen sich in

1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.

Geändert durch Art. 2 Abs. 18 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26