in den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung Informationstechnik – über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn und
2.
in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung – über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München einschließlich der berufspraktischen Einführung in diese Laufbahn.
Geändert durch Art. 2 Abs. 18 V v. 11.3.2026 I Nr. 67