MVITAufstV
print
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München – MVITAufstV
arrow_left
arrow_right
§ 13 Zuständigkeit des Prüfungsamtes
anchor
Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig
1.
für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und
3.
für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.
Geändert durch Art. 2 Abs. 18 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26
Impressum
Datenschutzerklärung