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MVITAufstV
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Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München – MVITAufstV
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§ 11 Masterprüfung
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Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den einzelnen Modulprüfungen.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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