MVITAufstV
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Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München – MVITAufstV
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§ 11 Masterprüfung
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Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den einzelnen Modulprüfungen.
Geändert durch Art. 2 Abs. 18 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26
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