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Luftverkehrs-Ordnung – LuftVO

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Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.

Zuletzt geändert durch Art. 31 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Ersetzt V 96-1-2 v. 10.8.1963 I 652 (LuftVO)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25