1Einstellungsbehörde ist die Eisenbahn-Unfallkasse.
2Ihr obliegen die Bedarfsermittlung, die Ausschreibung, die Durchführung des Auswahlverfahrens, die Einstellung, die Beaufsichtigung sowie die Betreuung der Technischen Verwaltungsreferendarinnen und Technischen Verwaltungsreferendare.