print

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse – LAP-hDEUKV

arrow_left arrow_right

1Einstellungsbehörde ist die Eisenbahn-Unfallkasse.
2Ihr obliegen die Bedarfsermittlung, die Ausschreibung, die Durchführung des Auswahlverfahrens, die Einstellung, die Beaufsichtigung sowie die Betreuung der Technischen Verwaltungsreferendarinnen und Technischen Verwaltungsreferendare.

Zuletzt geändert durch Art. 61 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25