print

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse – LAP-hDEUKV

arrow_left

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 61 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25