print

Verordnung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in Versorgungskrankenanstalten der Länder – KOV

arrow_left arrow_right

Der Bund trägt die Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versorgungsberechtigter in den Versorgungskrankenanstalten der Länder im Wege der Erstattung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Zuletzt geändert durch Art. 371 V v. 31.10.2006 I 2407
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25