(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Fertigen und Verzieren von Kerzen statt.
(2) Im Prüfungsbereich Fertigen und Verzieren von Kerzen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
(3) 1Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen.
2Während der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt.
3Weiterhin soll er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten.
(4) 1Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsaufgabe fünf Stunden.
2Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
3Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt zwei Stunden.