print

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve – KapResV

arrow_left arrow_right

1Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Kapazitätsreserve in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren beschaffen.
2Sie führen die Ausschreibungen gemeinsam durch.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 3.11.2025 I Nr. 264
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25