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Gesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts – ITZBundG

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Die Bundesanstalt führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Informationstechnikzentrum Bund – ITZBund“.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25