α
IntTestV
print
Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses – IntTestV
arrow_left
arrow_right
§ 5 Ausschluss der Öffentlichkeit
link
anchor
Die Prüfungen sind nicht öffentlich.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung