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Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses – IntTestV

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Anmeldung und Teilnahme erfolgen bei den nach § 20a der Integrationskursverordnung zugelassenen Prüfungsstellen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25