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Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses – IntTestV

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Die Verordnung gilt für die skalierten Tests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und „Leben in Deutschland“ nach § 17 Absatz 1 der Integrationskursverordnung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25