IntermErsAufwV
Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung – IntermErsAufwV
Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Allgemeine Vorschriften
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§ 3 Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4
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§ 4 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung
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§ 5 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen an die börsennotierte Gesellschaft und für den Nachweis des Anteilsbesitzes
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§ 6 Kostenersatz für Aufwendungen bei Aktionärsidentifikation
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§ 7 Beschränkung der Ersatzansprüche nach § 6
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§ 8 Kostenersatz für Aufwendungen bei der Übermittlung der Bestätigung des Zugangs der Stimmen
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§ 9 Kostenersatz für Aufwendungen bei Bestätigung über die Stimmzählung
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§ 10 Kostenersatz für die Übermittlung der Angaben bei Namensaktien
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§ 11 Ersatz der Umsatzsteuer
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§ 12 Inkrafttreten
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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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