Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.
Neugefasst durch Bek. v. 5.11.2001 I 2970;
Zuletzt geändert durch Art. 3 Satz 2 G v. 29.7.2009 I 2319