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Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten – GWStatG

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Hilfsmerkmale sind

1.
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.

Geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2025 I Nr. 354
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26