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Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten – GWStatG

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(1) Die Erhebung wird dreijährlich durchgeführt.

(2) Der Berichtszeitraum für eine Erhebung umfasst drei Kalenderjahre.

(3) Der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25