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Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" – GRWG

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Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften bestehen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.4.2021 I 770
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25