(1) 1Im Prüfungsbereich Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
(2) 1Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt anfertigen, die Anfertigung mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren und das Prüfungsprodukt präsentieren.
2Weiterhin wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
3Dem Prüfungsausschuss ist vor Anfertigung des Prüfungsproduktes ein fertigungsreifer Entwurf zur Genehmigung vorzulegen.
(3) 1Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 160 Stunden.
2Die Präsentation dauert höchstens 10 Minuten und das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.