print

Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" – GAKG

arrow_left arrow_right

Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften bestehen.

Neugefasst durch Bek. v. 21.7.1988 I 1055;
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.10.2016 I 2231
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25