Fachinformatikerausbildungsverordnung – FIAusbV

arrow_left arrow_right

(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

(2) 1Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
2Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

Ersetzt V 806-21-1-244 v. 10.7.1997 I 1741 (ITKTAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print