(1) 1Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Systemintegration wie folgt zu gewichten:
| Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit |
20 Prozent, |
| Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration mit |
50 Prozent, |
| Konzeption und Administration von IT-Systemen mit |
10 Prozent, |
| Analyse und Entwicklung von Netzwerken mit |
10 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) 1Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 25 – wie folgt bewertet worden sind: