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Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin – FeinwAusbV

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1Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der folgenden Schwerpunkte:

1.
Maschinenbau,
2.
Feinmechanik,
3.
Werkzeugbau oder
4.
Zerspanungstechnik.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26