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Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin – FeinwAusbV

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1Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1429) außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25