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FeinwAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin – FeinwAusbV
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§ 2 Dauer der Berufsausbildung
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Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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