1Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können auch die Geschäftsführer stellen. 2Im Fall des § 15a Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung sind die Geschäftsführer und die Abwickler verpflichtet, diesen Antrag zu stellen.
Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 23.10.2008 I 2026