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Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt – ERVDPMAV

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1Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Internetseite bekannt:

1.
die zulässigen Dateiformate für und weitere technische Anforderungen an die nach den §§ 2 bis 4 eingereichten elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen,
2.
die Einzelheiten der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur am elektronischen Dokument sowie
3.
weitere Angaben, die für die Übermittlung oder Einreichung nach den §§ 2 bis 4 erforderlich sind, um die Zuordnung und Weiterverarbeitung der elektronischen Dokumente einschließlich der Anlagen zu gewährleisten.

Ersetzt V 424-1-13 v. 1.11.2013 I 3906 (ERVDPMAV 2013)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26