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Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich – EPSV

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Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25