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Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich – EPSV

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Bei der Zulassungsprüfung von generischen Produkten, von Verfahren, Anwendungen, Bauprodukten oder Bauarten hat der Prüfsachverständige die Übereinstimmung mit den nationalen technischen Vorschriften zu prüfen und zu bewerten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25