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Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems – Ems LV

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Von der Lotsenannahmepflicht ausgenommen sind die Führer von Dienstschiffen des Bundes und der Häfen- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder sowie Führer von Tankschiffen mit einer Länge bis einschließlich 60 m und einer Breite bis einschließlich 10 m im Verkehr zwischen Emden und Delfzijl oder Eemshaven und Delfzijl oder Eemshaven und Emden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.8.2024 I Nr. 262
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26