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Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems – Ems LV

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Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Bereich hinaus dürfen sie nicht lotsen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.8.2024 I Nr. 262
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25