print

Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems – Ems LV

arrow_left arrow_right

(1) Seelotsen werden im Bereich der Leuchttonne „Westerems“ (53° 39,3’ Nord und 006° 16,3’ Ost) und im Bereich der Leuchttonne „GW/TG“ versetzt und ausgeholt.

(2) 1Ist infolge schlechten Wetters ein Versetzen von Seelotsen im Bereich der Leuchttonne „Westerems“ nicht möglich, erfolgt dies auf der Schlechtwetterposition im Bereich querab von Borkum.
2Sofern es die Wetterlage zulässt, fährt das Lotsenversetzboot einkommenden Schiffen entgegen und begleitet diese, bis der Seelotse versetzt werden kann.
3Bei der Begleitung ist für die Führung des Lotsenversetzbootes dessen Schiffsführer und für die Beratung des begleiteten Schiffes der Seelotse verantwortlich.

(3) Seetankschiffe mit einer Länge ab 120 m oder einer Breite ab 19 m können Seelotsen nur auf der Lotsenversetzposition bei der Leuchttonne "Westerems" übernehmen oder abgeben.

(4) Schiffe, die zur Annahme eines Seelotsen auf den Fahrtstrecken binnenwärts der Lotsenversetzposition bei der Leuchttonne "GW/TG" verpflichtet sind, können Seelotsen nur auf dieser Lotsenversetzposition übernehmen oder abgeben.

(5) Ist die Übernahme oder die Abgabe nach den Absätzen 3 und 4 im Ausnahmefall nicht möglich, kann der Führer des Schiffes mit der Lotsenstation die Übergabe oder Abgabe auf einer anderen Position vereinbaren.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.8.2024 I Nr. 262
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25