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Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser/zur Edelsteinfasserin – EdlStFAusbV

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Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Schmucksteinfasser/Schmucksteinfasserin sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.

V aufgeh. durch Art. 3 Satz 2 Nr. 3 V v. 20.3.2025 I Nr. 93 mWv 1.8.2025
Ersetzt durch V 806-22-1-163 v. 20.3.2025 I Nr. 93 (EdlStFAusbV 2025)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25