EdlStFAusbV
Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung – EdlStFAusbV
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§ 12 Prüfungsbereiche
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Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Anfertigen einer Fasserarbeit“,
2.
„Technologie“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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