Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung – EdlStFAusbV

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Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Edelsteinfassers und der Edelsteinfasserin wird staatlich anerkannt nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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