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Verordnung über Arbeiten in Druckluft – DruckLV

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Ärzte, die nach dieser Verordnung tätig werden, müssen die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.

Zuletzt geändert durch Art. 103 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25