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BuchhdlAusbV 2011
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin – BuchhdlAusbV 2011
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§ 3 Struktur der Berufsausbildung
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Die Berufsausbildung gliedert sich in
1.
Pflichtqualifikationseinheiten nach
§ 4
Absatz 2
Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach
§ 4
Absatz 2
Abschnitt D,
2.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende sechsmonatige Wahlqualifikationseinheit nach
§ 4
Absatz 2
Abschnitt B sowie
3.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende dreimonatige Wahlqualifikationseinheit nach
§ 4
Absatz 2
Abschnitt C.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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